Mietbedingungen

Unsere Toilettenwagen sind keine öffentlichen Toiletten.

Bedienungs-Personal
Die Miete der Toilettenwagen erfolgt grundsätzlich mit Riegel-Servicepersonal.
Die Bezahlung des Service incl. Verbrauchs- und Reinigungsmaterial erfolgt über das Toilettenbenutzungsentgelt.

Wir sind ein gewerblicher Betrieb.
Daher ist von jeder Person für jeden Toilettengang ein Benutzungsentgelt zu  bezahlen.
Für nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren
ist die Benutzung kostenfrei.
Auf ausgewählten Veranstaltungen kann es auch 10er-Karten geben

Es gibt, auf Wunsch, die Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung des Toilettenbenutzungsentgelts (z.B. wenn auf Veranstaltungen Eintritt genommen wird).

Die Miete der Toilettenwagen erfolgt grundsätzlich mit Riegel-Servicepersonal.
Die Bezahlung des Service incl. Verbrauchs- und Reinigungsmaterial erfolgt über das Toilettenbenutzungsentgelt.

Anders lautende Absprachen müssen schriftlich erfolgen.

Die für die jeweilige Veranstaltung geltende Benutzungsentgelt-Regelung ist dem Angebot zu entnehmen und muss per Auftragsbestätigung bestätigt werden.

Für die Einhaltung eventuell anders lautender behördlicher Vorschriften und die daraus entstehenden zusätzlichen Maßnahmen und Kosten ist der Veranstalter verantwortlich.

Die Anzahl evtl. zusätzlicher, extern gestellter Toilettenkabinen /-Wagen ohne oder mit Benutzungsentgelt
ist vorher anzugeben.

Mietbedingungen 2

Nachtöffnung
Da es bei einigen Veranstaltungen während der Nachtöffnung Beschädigungen gegeben hat gilt folgendes:
Die Toilettenwagen sind ab sofort nur noch während der Anwesenheit unseres Personals geöffnet.
Für evtl. während der Nacht benötigte Toilettenkabinen o.ä. und dadurch entstehende Kosten ist der der Veranstalter verantwortlich.  

Auf- und Abbau, Öffnungszeiten
Die Anlieferung  erfolgt max. 1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
und die Abholung erfolgt max. 1-2 Tage nach Veranstaltungsende.

Frühere und spätere Anliefer- bzw. Abhol-Zeiten sind kostenpflichtig.  
Es ist eine befestigte, freie Zu- und Abfahrt zum Aufstellort, für die Toilettenwagen 13,6m R und 10m R N  für Fahrzeuge mit einem zul. Ges.-Gewicht von 18 to, zu gewährleisten.

Für eventuelle Flurschäden wird keine Haftung übernommen.

Die Öffnungszeiten des Toilettenwagens, der Termin und die Zeit des Auf- und Abbaus sowie Anlieferung und Abholung des Toilettenwagens sind vor der Bestätigung des
Auftrags abzuklären.
Nachträgliche kurzfristige Änderungen werden zusätzlich berechnet.  

Sonstiges
Jegliche Beschriftung und/oder Beklebung der Toilettenwagen ist untersagt, Bei Zuwiderhandlung ist das Entfernen kostenpflichtig!


Mietbedingungen 3

Der Mietgegenstand wird an dem zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Standort aufgestellt.
Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht gestattet.
Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Er ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern, Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde uns unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.

Während der Mietzelt auftretende Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt.
Dem Kunden ist es untersagt, selbst Reparaturen durchzuführen oder diese in Auftrag zu geben.
Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel
nicht zu. Über Mietminderungsansprüche bei von uns anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des ietgegenstandes
verursacht werden .

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an den
Mietgegenstand sowie dem Zubehör:
Ebenfalls haftet der Kunde während der gesamten Mietdauer für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung oder unsachgemäße Bedienung, unabhängig von wem sie verursacht wurden.
Die aus dem Schaden resultierenden Nachteile und Folgekosten trägt der Kunde.
Wird ein Schaden von uns erst nach Rückgabe des
Mietgegenstands erkannt, haftet der Kunde in vollen Umfang über die Vertragsdauer hinaus.

 
 
 

Mietbedingungen im Winter

Toilettenwagen 13,6m und 10m N:

Während der   Wintermonate  zusätzlich  benötigter Anschluss für Heizung:
Stromanschluß……: 380 V  16 A


Besondere Bedingungen für den Betrieb der Toilettenwagen in den Wintermonaten:
Die Toilettenwagen (außer den beiden o.g.) können nur bis zu einer Mindesttemperatur von +3° betrieben werden.

Die mit einer Heizung  ausgestatteten Wagen können auch bei Temperaturen darunter betrieben werden,
wenn   der Wagen vom Installateur mit einer beheizten Wasserzuleitung ausgestattet wird.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die im Wagen installierte Heizung in Betrieb ist.
Die dadurch entstehenden Kosten müssen vom Mieter getragen werden, ebenfalls eventuelle Frostschäden.

Alternative bei einer Temperatur unter +3°:
WC-Kabinen

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