Mietbedingungen 2 - NW Information

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Mietbedingungen 2

Nachtöffnung
Da es bei einigen Veranstaltungen während der Nachtöffnung Beschädigungen gegeben hat gilt folgendes:
Die Toilettenwagen sind ab sofort nur noch während der Anwesenheit unseres Personals geöffnet.
Für evtl. während der Nacht benötigte Toilettenkabinen o.ä. und dadurch entstehende Kosten ist der der
Veranstalter verantwortlich.  

Auf- und Abbau, Öffnungszeiten
Die Anlieferung  erfolgt max. 1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
und die Abholung erfolgt max. 1-2 Tage nach Veranstaltungsende.
Frühere und spätere Anliefer- bzw. Abhol-Zeiten sind kostenpflichtig.  
Es ist eine befestigte, freie Zu- und Abfahrt zum Aufstellort,
für die Toilettenwagen 13,6m R und 10m R N  für Fahrzeuge
mit einem zul. Ges.-Gewicht von 18 to, zu gewährleisten.
Für eventuelle Flurschäden wird keine Haftung übernommen.

Die Öffnungszeiten des Toilettenwagens, der Termin und die Zeit des Auf- und Abbaus  
sowie Anlieferung und Abholung des Toilettenwagens sind vor der Bestätigung des
Auftrags abzuklären.
Nachträgliche kurzfristige Änderungen werden zusätzlich berechnet.  

Sonstiges
Jegliche Beschriftung und/oder Beklebung der Toilettenwagen ist untersagt,  
Bei Zuwiderhandlung ist das Entfernen kostenpflichtig!



 
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